Energieberatung
Der Gebäudeenergieberater schliesst mit Ihnen einen Vertrag, in dem die drei Phasen der Beratung auf Grundlage der EnEV (Energieeinsparverordnung) festgeschrieben sind:
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Diese "Vor-Ort-Beratung" mit Energiegutachten
wird gefördert durch das BAFA (Bundesamt
für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle) für Gebäude mit dem
Bauantrag vor dem 31.12.1994. Die Förderung beschränkt sich auf die beim BAFA gelisteten
Aussteller.
Weitere Informationen unter: www.bafa.de
Beratung zur Förderung
Die verschiedenen Energieeinsparmassnahmen werden durch Bundes- und Länderprogramme
sowie durch die KfW- Bank mit Zuschüssen oder günstigen Zinsen
gefördert. Die unterschiedlichen Förderprogramme werden Ihnen
aufgezeigt und z.B. die Formulare der KfW- Bank entsprechend testiert und ausgefüllt. Die Testierung und Kontrolle erfolgt durch
qualifizierte Aussteller.
Weitere Informationen unter: www.kfw.de








