Energieberatung

Der Gebäudeenergieberater schliesst mit Ihnen einen Vertrag, in dem die drei Phasen der Beratung auf Grundlage der EnEV (Energieeinsparverordnung) festgeschrieben sind:
  • Der IST- Zustand des Gebäudes an Ort und Stelle wird erfasst, insbesondere die bautechnischen und bauphysikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten und Schwachstellen.
  • Ein umfassender schriftlicher Beratungsbericht wird erstellt und die aufgezeigten Massnahmen zur Energie- und Heizkostenersparnis mit Ihnen mündlich erörtert.
  • Das individuelle Energiekonzept wird für Sie und Ihr Gebäude erarbeitet. Das mit Ihnen abgestimmte Konzept beinhaltet Ihren geringstmöglichen Energieverbrauch, gibt Ihnen eine Abschätzung der Investitionen sowie Amortisation und macht eine Aussage über die neuen Energiebetriebskosten.

Diese "Vor-Ort-Beratung" mit Energiegutachten wird gefördert durch das BAFA (Bundesamt für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle) für Gebäude mit dem Bauantrag vor dem 31.12.1994. Die Förderung beschränkt sich auf die beim BAFA gelisteten Aussteller.
Weitere Informationen unter: www.bafa.de

Beratung zur Förderung

Die verschiedenen Energieeinsparmassnahmen werden durch Bundes- und Länderprogramme sowie durch die KfW- Bank mit Zuschüssen oder günstigen Zinsen gefördert. Die unterschiedlichen Förderprogramme werden Ihnen aufgezeigt und z.B. die Formulare der KfW- Bank entsprechend testiert und ausgefüllt. Die Testierung und Kontrolle erfolgt durch qualifizierte Aussteller.
Weitere Informationen unter: www.kfw.de